WAS IST GERUCH?
IST GERUCH MESSBAR? Der Geruch (lat. Olfactus, daher olfaktorische Wahrnehmung) ist die Interpretation der Sinneserregungen, die von den Chemorezeptoren der Nase oder anderer Geruchsorgane an das Gehirn eines Tieres übermittelt werden. Einer aktuellen Studie zufolge soll der Mensch über eine Billion Gerüche unterscheiden können. Das Olf (lat. olfactus ‚Geruchssinn‘) ist eine Masseinheit zur Bewertung der Stärke einer Geruchsquelle. Ein Olf ist die Geruchsbelastung, die von einem Normmenschen (erwachsene Person mit einem Hygienestandard von 0,7 Bädern pro Tag, 1,8 m² Hautoberfläche und bei sitzender Tätigkeit) ausgeht. Erfasst werden jedoch nicht nur Gerüche von Lebewesen (Menschen, Tiere, Pflanzen), sondern auch Ausdünstungen von Baustoffen u.ä. (vgl. Sick-Building-Syndrom). Gemessen wird die Geruchstärke durch speziell geschulte Testpersonen, die die Intensität des Geruchs im Vergleich zu genormten Geruchsquellen erschnüffeln. BEİSPİELE TYPİSCHER GERUCHSEMİSSİONEN Person (ruhend) 1 olf PVC / Linoleum 0,2 olf / m² 12-jähriges Kind 2 olf Teppich, Wolle 0,2 olf / m² Starker Raucher 25 olf Kunstfaserteppich 0,4 olf / m² Athlet nach dem Sport 30 olf Gummidichtung 0,6 olf / m² Marmor 0,01 olf / m² Neben der Geruchsemission, die in Olf angegeben wird, gibt es ein Mass für die Geruchsimmission, bei der der Luftvolumenstrom der Lüftung mit einfliesst, das Dezipol. Das Olf wurde von Ole Fanger eingeführt, Professor an Dänemarks Technischer Universität. Der Geruchssinn ist der älteste Sinn des Menschen ... und gleichzeitig am wenigsten erforscht. Erst vor gut zwanzig Jahren entdeckten Wissenschaftler, wie aus flüchtigen Stoffen Sinneseindrücken entstehen. Inzwischen ist klar, dass der Körpergeruch des Menschen eine Vielzahl von Signalen enthält, die warnen, anlocken, kooperativ oder kampfbereit machen und dabei direkter wirken, als alles, was wir sehen oder hören.
Raucher-Wohnungen: Nikotin Geruchentfernung
Wer in der Wohnung raucht, hinterlässt Spuren: vergilbte Tapeten, Zigarettengeruch an Sofa und Teppich Zigarettenrauch ist einer der hartnäckigsten Gerüche und auch einer der unangenehmsten. Nur mit Mühe lässt sich der Rauch wieder entfernen. Nikotingeruch setzt sich in Polstern, Kleidung und Teppichen fest. Nahezu jede Oberfläche - ob Wände, Möbel, Steckdosen, Fensterrahmen oder Türen - ist mit einem gelbbraunen Nikotinfilm überzogen. Das Reinigen gestaltet sich als schwierig, denn der Belag will sich trotz vollem Krafteinsatz und heissem Wasser nicht lösen. Zigarettenqualm wabert durch die Luft, dringt in Tapeten ein, lässt sich auf Fensterrahmen nieder, vergilbt das Porträt der Schwiegermutter und hinterlässt einen unangenehmen Nikotingeruch, der sich auch durch regelmässiges Lüften nicht vollständig verzieht. Wer in seiner Wohnung raucht, muss damit rechnen, dass sich der blaue Dunst überall verteilt. Dabei ist es nicht leicht, Rauchgeruch aus dem Heim zu entfernen. Der Rauch zieht in jede Ritze und setzt sich in Möbeln, Gardinen, in Wänden und Böden fest. Manchmal hält sich der Gestank über Jahre in den Räumen und lässt sich schwer bekämpfen. Verantwortlich ist das Nervengift Nikotin, welches sich wie ein gelber Schleier über alle Dinge legt. Wir wissen schon lange, dass Rauchen und Passivrauchen schädlich sind für unsere Gesundheit, doch die Auswirkungen des Rauchens gehen noch viel weiter. Aus aktuellen Forschungen geht zum ersten Mal hervor, dass der »Thirdhand Smoke«, also die Rückstände des Zigarettenrauches, die sich auf Oberflächen ansammeln, die Erbanlagen in den menschlichen Zellen schädigt. Die giftigen Überbleibsel des Nikotingenusses haften besonders gut auf Stoffoberflächen. Ausserdem sollen diese Reste sogar mit der Zeit noch schädlicher werden, in dem sie giftige chemische Verbindungen bilden. Kein Schaden durch Tabakkonsum: Verunreinigungen der Wohnung durch „Nikotinrückstände“ führen nicht zu Schadensersatz - Pflicht des Mieters. Der Mieter verletze durch das Rauchen in der Wohnung seine Pflichten nicht, da er Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemässen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht zu vertreten hat. Etwas anderes gilt nur, wenn eine wirksame, das Rauchen in der Wohnung einschränkende Vereinbarung vorliegt. Das Rauchen in der Mietwohnung gehört zum vertragsgemässen Gebrauch. Danach bleibt der Vermieter auf den Kosten für die Beseitigung der vergilbten Tapeten und Nikotinbeläge sitzen, wenn er die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nicht vertraglich auf den Mieter abgewälzt hat. Hat ein Vermieter mit dem Mieter aber vereinbart, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf, stellt das Rauchen eine Pflichtverletzung dar. Dann müssen die Spuren des Nikotinkonsums beim Auszug entfernt werden. Ein Mietinteressent muss nicht bei Mietvertragsabschluss von sich aus offenbaren, dass er ein starker Raucher ist. Auch wenn ein Mieter vor Vertragsabschluss erzählt, dass er nicht mehr raucht und er fängt aber während des Mietverhältnisses wieder an zu rauchen, hat das keine Auswirkungen auf den Mietvertrag. Muss der Vermieter aber nach dem Auszug eines stark rauchenden Mieters die Wände mit Salmiakgeist und Nikotinreiniger reinigen, so übersteigt das die Grenze einer normalen Schönheitsreparatur. Dann kann der Vermieter auch Schadensersatz vom Mieter verlangen, wenn der Mieter beim Auszug eigentlich "noch" keine Schönheitsreparatur schuldete. Rauchen Rauchen auf dem Balkon ist nicht länger zeitlich unbegrenzt erlaubt. Mieter, die sich durch einen auf dem Balkon rauchenden Nachbarn gestört fühlen, können für bestimmte Zeitabschnitte einen Rauch-Stop fordern. Sie haben einen Anspruch auf rauchfreie Zeiten. Das ist allerdings nur möglich, wenn Gesundheitsgefahr für die Nachbar- Nichtraucher besteht oder die Geruchsbelästigung unzumutbar ist. Nachbarn müssen einen Kompromiss finden. Hilft Wände überstreichen gegen Nikotingeruch? Wände und Decken lassen sich nicht einfach mit Wasser und Schwamm reinigen. Doch es ist auch nicht damit getan, Putz oder Tapeten neu zu streichen. Da die Ablagerungen in den Wänden wasserlöslich sind, kommt es durch wasserbasierte Wandfarben zu einer Aktivierung der Rückstände mitsamt des unangenehmen Rauchgeruchs. Auch lösemittelhaltige Farben bieten keine befriedigende Lösung, denn sie können das Durchbrechen der Nikotinspuren allenfalls verzögern. Auch das Überkleben mit neuen Tapeten hat keinen wirklichen Effekt und kann wie das Überstreichen sogar gesundheitsgefährdend sein. |
Mit dem Nikotin gelangt das als krebserregend eingestufte Blei in die Wände, das durch Wasserkontakt an die Oberflächen kommt und so wieder in die Wohnung gelangt.
Je länger und je mehr in einer Wohnung geraucht wurde desto schlimmer sind die vorhandenen Giftstoffe, die sich in den Wänden und Decken abgesetzt haben. Diese verlieren selbst nach Jahren ihre krebserregende Wirkung nicht. Diese krebserregenden Ablagerungen im Mauerwerk sind wasserlöslich. Sie werden durch die Farben, die auf Wasserbasis hergestellt sind, aktiviert und samt Geruch wieder an die Oberfläche befördert. Dies bedeutet, dass eine Wand, die gerade gestrichen wurde, schon nach kurzer Zeit wieder gelbliche Verfärbungen zeigt. Ebenfalls ist es verkehrt einfach neu zu tapezieren. Der frische Tapetenkleister befördert die Schadstoffe wie Nikotin und Blei wieder an die Oberfläche und somit wieder in den Raum. Ein Überstreichen mit Nikotinfarbe versiegelt die Wand und so kann dies nicht mehr atmen. Jegliche physikalische Eigenschaften des Gemäuers verschwindet und begünstigt so die Bildung von Stockflecken und Schimmel. Wir haben deswegen ein innovatives System entwickelt, das Raucherwohnungen wieder in einen geruchsneutralen Wohnraum verwandelt, und das ohne viel Aufwand oder gar den Putz zu erneuern. Wir behandeln die rohen, untapezierten Wände mit speziellen Wirkstoffen, die die eingedrungenen Nikotinablagerungen und krebserregenden Schadstoffe wieder herausziehen. Wir machen in 3 Tagen rückgängig, was der Wohnraum über Jahre an Schadstoffe aufgenommen hat. Zudem verhindern wir, dass Nikotinablagerungen wieder durch die Tapete dringen, weil wir diese beseitigen. Wir machen diesen Prozess rückgängig und versetzen die Wand in einen neutralen Zustand, frei von jeglichen Giftstoffen. Sämtliche Geruchsmoleküle werden in Ihrer Struktur aufgebrochen und deaktiviert und das dauerhaft. Sie können die Wände und Decken wie gewohnt tapezieren und überstreichen ohne das sich Verfärbungen zeigen oder unangenehme Gerüche hervortreten. Untersuchungsmöglichkeiten
Nikotin-Analyse im Innenraum von Nichtraucherwohnungen oder nach Mieterwechsel © AGÖF / Verfasser: Wigbert Maraun, Sonja Pfeil / ARGUK Internet: www.arguk-umweltlabor.de Stand: Oktober 2015 Nikotin-Messung in der Raumluft als Leitkomponente für Zigarettenrauchgeruch Welcher Nichtraucher kennt das nicht: Obwohl im Raum nicht geraucht wird, riecht es intensiv nach Zigarettenrauch - sei es durch rauchende Nachbarn oder die Vornutzung einer Wohnung durch Raucher. Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit als Sachverständige im Bereich Innenraumschadstoffe erleben wir regelmässig, dass nach Auszug von rauchenden Mietern und bereits umfangreich erfolgter Sanierungsmassnahmen (Austausch der Tapeten, Bodenbeläge, komplettes Mobiliar und haushaltsüblicher Grundreinigung) noch immer deutlich wahrnehmbare und analytisch in erhöhter Konzentration nachweisbare Rückstände an Zigarettengeruchsstoffen vorhanden sind, die von den nichtrauchenden Nachmietern nicht hingenommen werden können. Ist der Fall eingetreten, dass die Raucherwohnung nach bereits durchgeführten Sanierungsmassnahmen zur Umnutzung für Nichtraucher freigegeben werden soll, aber noch massiver Geruch nach Zigarettenrauch bemängelt wird, stellt sich vor allem die Frage, wie weit eine Sanierung im finanziell noch tragbaren Rahmen durchgeführt werden muss, damit die Gesundheit der nichtrauchenden Nachbewohner nicht beeinträchtigt wird. Wer trägt die Kosten der Sanierung einer Raucherwohnung? Die Verursacher für das durch die unsachgemässe Nutzung der Wohnung durch übermässigen Zigarettenkonsum verbunden mit unzureichendem Lüften sind üblicherweise für die Kosten der Sanierung heranzuziehen. Der übermässige Konsum zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass der Geruch nach Zigarettenrauch mit den üblichen Renovierungsmassnahmen nicht zu beseitigen ist. Im Falle eines Rechtsstreits kann dieser Tatbestand mit Hilfe einer Raumluftuntersuchung auf Nikotinrückstände festgehalten werden. Rückwirkend lässt sich nach erfolgereich durchgeführter Sanierung leider keine Aussage dazu mehr treffen. Nichtraucherschutz: ARGUK etabliert ersten hygienischen Leitwert für die Geruchsbelastung durch Zigarettenrauch in Nichtraucherwohnungen Zur Feststellung einer erhöhten Belastung mit Zigarettenrauch kann der von der ARGUK-Umweltlabor GmbH vorgeschlagene hygienische Leitwert für Nikotin in der Raumluft herangezogen werden und Hilfestellung in der Kommunikation Mieter - Vermieter bieten. Für die Bewertung wird als Parameter Nikotin in der Raumluft als Leitkomponente für die Anwesenheit von Zigarettenrauch herangezogen. Der Anteil an Nikotin im Zigarettenrauch beträgt bis zu 90 % Nikotin (ohne Berücksichtigung von Kohlenmonoxid und anderen leichtflüchtigen Bestandteilen). Nikotin selbst als Reinsubstanz ist weitgehend geruchslos, ein Geruchsschwellenwert liegt deshalb nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht vor. Es ist anzunehmen, dass der typische Geruch durch die vielen weiteren Bestandteile des Zigarettenrauchs bedingt ist. Eine vollständige messtechnische Erfassung ist aufgrund der grossen Anzahl dieser Verbindungen in geringer Konzentration praktisch jedoch nicht durchzuführen. Aufgrund des fehlenden Geruchsschwellenwerts für Nikotin wird zur Beurteilung von Nikotin in der Raumluft neben dem Ergebnis der chemischen Bestimmung vor allem auch der sensorische Eindruck vor Ort mit berücksichtigt. Nikotin-Konzentration in der Raumluft Für die Bewertung von Nikotin-Konzentrationen in der Raumluft existieren bisher keine gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte. Literaturangaben zufolge schwanken Gehalte an Nikotin in der Raumluft bei Anwesenheit von Rauchern z.B. zwischen 150 µg/m³ und 490 µg/m³ und in Nichtraucherlokalitäten wie Schulen oder Krankenhäusern zwischen sehr geringen Mengen und noch immer bis zu 45 µg/m³, im Wartezimmer einer Arztpraxis werden 0,08 µg/m³ bis 0,22 µg/m³ ermittelt. Die Studie ergibt, dass sich die Konzentration an Nikotin in der Raumluft bereits messbar erhöht, sobald ein Raucher den Raum betritt, auch wenn dieser gerade nicht mehr raucht. (Moshammer et al; Nicotine and surface of particulate as indicators of exposure to environmental tobacco smoke in public places in Austria, Int. J. Hyg. Environ. Health 206 (2004); 1-7) Eine sensorische Beeinträchtigung kann nach unserer Erfahrung bei geruchssensiblen Personen bereits bei einem Gehalt im Bereich von weniger als 0,1 µg/m³ der Leitkomponente Nikotin als Wahrnehmungs- oder auch Erkennungsschwelle für (alten) Zigarettenrauch vorliegen. Auf Grundlage einer toxikologischen Abschätzung für eine 60 kg schwere Person leitet sich unser hygienischer Leitwert für die Raumluftkonzentration an Nikotin für Erwachsene zu 0,3 µg/m³ ab. Bei Raumluftbelastungen oberhalb dieser Schwelle ist eine sensorisch-analytische Beurteilung als Einzelfallprüfung erforderlich. ARGUK-Leitwerte für die Beurteilung von Zigarettengeruch in Raumluft mittels der Leitkomponente Nikotin: 0,1 µg/m³ Nikotin: Wahrnehmungs- oder auch Erkennungsschwelle 0,3 µg/m³ Nikotin: hygienischer Leitwert für Erwachsene 0,1 µg/m³ Nikotin: hygienischer Leitwert für Kinder © AGÖF / Verfasser: Wigbert Maraun, Sonja Pfeil / ARGUK Internet: www.arguk-umweltlabor.de Stand: Oktober 2015 |
ARAS ist Mitglied der [A] Service Gruppe
OBERER GRABEN 42 9000 ST.GALLEN 044 810 32 20 Pikettdienst Schweizweit Zentrale: 044 810 32 11 Notruf: 079 209 94 64 044 666 11 00 aservice.suisse@gmail.com aras.schweiz@gmail.com 078 893 08 16 BS / BL / SO / BE 078 471 19 90 ZH / GR / SH / UR 078 471 19 90 AG / LU / SZ / ZG 079 209 94 64 SG / TG / AR / FL |
Geruchsbeseitigung, Dekontamination, Desinfektion, Geruchsneutralisation, Geruchsvernichtung, Geruchsminderung, Geruchsbehandlung, Tatortreinigung, Leichenfundort, Infektionsmittel, Formaldehyd, dekontaminieren, Dekontaminieren, Mikroorganismen, Hygiene, Raum-Hygiene, Wohn-Hygiene, Desinfektionsmittel, Infektionsbekämpfung, Bakterien, Pilzen, Sporen, Viren, resistente Keime, Erreger, Keimträger, Keimzahlbestimmung, Keimrückgewinnung, Geruch, Desinfizierung, Leichenfunde, Tatort, Tatortreinigung, Leichenfundort, Leichenfundortreinigung, Unfallort, Unfallort-Reinigung, Ozon-Generator, Ozon, Entkeimen, Leichenfundortsanierung, Schädlingsbekämpfung, Ungezieferbekämpfung, Leichenbrand, Leichenfund, Tatort, Messie-Syndrom, Vermüllung, Entrümpelung, Räumung, Hausräumung, Wohnungsräumung, Luftentkeimung, Geruchseliminierung, Geruchsbelastung, Schimmelpilz-Bekämpfung, Messie-Wohnung, Messie-Reinigung, Messie-Sanierung, Messie-Syndrom, Messie-Problem, Hortung, Tier-Hortung, animal hoarding, Kot, Urin, Fäkalien, Verwahrlosung, Vermüllungs-Syndrom, Diogenes-Syndrom, Sammelwut, Sammelsucht, Mietnomaden, Seuche,